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   FG Sachsen, 23.07.2001 - 5 K 465/01   

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https://dejure.org/2001,21448
FG Sachsen, 23.07.2001 - 5 K 465/01 (https://dejure.org/2001,21448)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.07.2001 - 5 K 465/01 (https://dejure.org/2001,21448)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 5 K 465/01 (https://dejure.org/2001,21448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Aufgabegewinns nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung; Zulässigkeit der Verpflichtungsklage in Abgrenzung zur Anfechtungsklage; Weitergehender Rechtsschutz durch das Verpflichtungsbegehren; Klagebefugnis bei einer Verpflichtungsklage; Prinzip der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer auf die Einhaltung einer tatsächlichen Verständigung gerichteten Leistungsklage; Abgrenzung zwischen Verpflichtungs- und Anfechtungsklage; Klagebefugnis bei einer Verpflichtungsklage; Prinzip der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung bei Zwischen- und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Sachsen, 02.08.2005 - 5 K 1114/05

    Einzelrichter; Rückübertragung auf den Senat; Bindungswirkung eines Teilurteils

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die Gerichtsakten des Verfahrens 5 K 465/01 (2 Bände) und die Verwaltungsvorgänge des Beklagten betreffend die Klägerin zu 1, die T.G. GmbH und die T. GmbH i. G. (= T. Elektronic GmbH) (insgesamt 26 Bände) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00

    Kindergeld für ein seit dem 22. Lebensjahr behindertes Kind; Ermittlung des

    Die Verpflichtungsklage ist in Abgrenzung zur Anfechtungsklage nur dann zulässig, wenn das Verpflichtungsbegehren dem Kläger gegenüber dem Anfechtungsantrag weitergehenden Rechtsschutz verschafft (vgl. SächsFG-Urteil vom 23. Juli 2001, 5 K 465/01; BVerwG-Urteil vom 13. Dezember 2000, 6 C 5/00, DöV 2001, 422).
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